Frank schrieb am 12.03.2016 - 12:38 Uhr
Sehr gute Seite, aber einen kleinen Fehler habe ich doch entdeckt. Meines Wissens nach wurde in Deutschland mit dem Gesetz vom 16.7.1927 die Arbeitslosenversicherung eingeführt. Beitragssatz waren 3 Prozent . Finanziert jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Begrenzt war sie auf maximal 700000 Empfängern zur gleichen Zeit. Auch sie war schon obligatorisch.
Beleg ist auch die Anordnung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 20.12.1928 in der erwerbslose Juden zu einem geschlossenen Arbeitseinsatz verdonnert wurden, da das NS-Regime kein Interesse daran hatte, der jüdischen Bevölkerung ohne Gegenleistung Unterstützung zukommen zu lassen - Zitat nach Gruner Geschlossener Arbeitseinsatz deutscher Juden Seite 67
Trotzdem war auch diese Anstalt letzten Endes nur ein Instrument des NS-Regimes, welches die jüdische Bevölkerung erfassen sollte, um sie leichter deportieren zu können.
Verzeiht das komische zitieren, aber des Gästebuch lässt keine Sonderzeichen zu...